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Zoophilie - die mißverstandene, die mißbräuchliche Tierliebe

von Hanna Rheinz

Die Zoophilie gehört wahrscheinlich zu den am wenigsten öffentlich wahrgenommenen Bereichen der Gewalt und des Mißbrauchs, die von Menschen anderen Lebewesen gegenüber ausgeübt wird.

Die Zoophilie, übersetzt „Liebe zum Tier“, ist gerade keine „Liebe“! Wer Tiere sexuell ausbeutet, dem fehlt es nicht nur an Respekt und Achtung vor dem Lebewesen; der zoophile Täter zeigt überdies - und das macht die Zoophilie psychologisch brisant - keinerlei Empathie für das ausgebeutete Tier. Der Begriff Zoophilie ist daher nicht nur ein Euphemismus für ein zutiefst mitleidsloses Verhalten, sondern er gibt auch die zynische Haltung wieder, die Menschen Tieren gegenüber an den Tag legen, ohne sie überhaupt noch als ethisches und psychologisches Problem zu erkennen.

 

 

Aus psychologischer Sicht beschreibt die Zoophilie eine Störung der Fremd- und Selbstwahrnehmung, und damit einhergehendes emotionales und moralisches Defizit, das es dem Täter möglich macht, Tiere als Sexualobjekte zu nutzen, Tiere emotional und körperlich auszubeuten und sie zum Opfer masturbatorischer Handlungen und Anal- sowie Genitalpenetrationen zu machen.

In der Kulturgeschichte gibt es zahlreiche Zeugnisse dieser mißverstandenen und mißverständlichen Beziehung zum Tier. Doch erst in jüngster Zeit ist aus dieser in früheren Zeitaltern geächteten und sanktionierten Form der sexuell getönten Beziehung zum Tier eine weltweit, vor allem durch das Internet verbreitete Verhaltensweise geworden.

Die Mischung von Intimität und Exhibitionismus wie sie vom Internet ermöglicht wird, das Tabuverletzungen in einem rechtsfreien Raum erlaubt, fördert den Mißbrauch von Tieren als Form sexueller Mißbrauchs- und Gewalthandlungen. Die Zoophilie ist inzwischen zu einer Handlung avanciert, die einem Initiationsritus gleicht. Der Raum Internet fördert die Verbreitung dieser Verhaltensperversionen gerade auch unter Kindern und Jugendlichen, die sich mit der Tabuüberschreitung vor anderen hervortun wollen.

Wir fragen uns, wie diese Zunahme zoophiler Handlungen aus psychologischer Sicht erklärt werden kann.

Zunächst einmal fällt auf, daß die Beschreibungen der Zoophilie als „normaler“ Verhaltensweise mit Verweis auf vermeintlich zoophile und pornographische Darstellungen in der Kunst und Kulturgeschichte einem kardinalen Denkfehler entspringt.

Neben der Zoophilie als sexueller Handlung, ist die Darstellung von Intimität zwischen Mensch und Tier Ergebnis einer nicht geglückten Symbolisierung.

Dieser Zusammenhang wird deutlich, wenn man die in den Kulturen und Religionen verbreiteten zoophilen Darstellungen analysiert. Sie sind die bildhafte Umsetzung der in den Kulturen der Welt entwickelten Symbole und Narrative, die Menschen und Tiergestalten in intimer Nähe darstellen. Die abendländische Tradition beruft sich auf den griechischen Pantheon, wenn sie diese Mensch-Tier Körpersymbiose beschreiben will, außereuropäisch lassen sich im Hinduismus, Jainismus und in den Schöpfungsmythen afrikanischer und amerikanischer Kulturen Mensch-Tier Interaktionen finden, die sexueller Natur zu sein scheinen. Doch eine sexuelle Deutung greift hier zu kurz.

Das dazugehörige Narrativ macht deutlich, daß die Tiere hier als Götter und Repräsentanten von materiellen und spirituellen Energieformationen verstanden werden und vor diesem Hintergrund mit Menschen in Beziehung treten.

Die Mythologien mit ihren Schöpfungsgeschichten zeigen, daß sogar vermeintliche Zeugungsakte von Mensch und Tier als symbolische Verdichtungen verstanden werden müssen, als Ikonen der Auseinandersetzung und der Begegnung von Wesen, die durch Artgrenzen voneinander geschieden sind.

Ziel dieser Begegnung ist die Neu Erfindung der Welt. Und hier stehen wir vor der Schnittstelle, die auch das seelische Geschehen im Bereich der Mensch-Tier Interaktion erfaßt.

Parallel zur Metapher der Neuerfindung der Welt im Bild der Verschränkung von Mensch und Tier, entstand die Vorstellung der seelischen Verschränkung und Symbiose von Mensch un Tier. Sie findet ihre Entsprechung in zahlreichen M;ythologemen, die den gleichberechtigten - in moderner Terminologie - partnerschaftlichen Austausch von Wesen beschreiben, die zwar durch die Schranken der Art voneinander getrennt sind, vor dem Hintergrund der seelischen Entwicklung jedoch miteinander verbunden sind. Dem gegenüber steht die pathologische Psychodynamik der Zoophilie, die in letzter Konsequenz als Metapher einer gescheiterten Suche nach Individuation und Menschwerdung erkennbar wird. Wer durch Tabubruch und gewaltsames Überschreiten der Artgrenzen, wer durch einen Gewaltakt, die eigenen Grenzen erfahren will, endet in der Entgrenzung und das heißt im Selbstverlust.

Diese psychologische Deutung des Phänomens der Zoophilie ebnet den Weg zu seinem Verständnis der Mensch-Tier Intimität, die über das reduktionistische, pornographische Inhalte in den Vordergrund stellende pragmatische Begreifen der Zoophilie als Manifestation eines kulturgeschichtlich und sozialpsychologisch tolerierten Tabubruchs hinausgeht.

Diese Deutung legt zugrunde, daß es sich bei der Verschränkung von menschlichen und tierlichen Leibern nicht um ein Indiz eines sodomistischen Aktes handelt, sondern um die Veranschaulichung eines seelischen Ich-Du Verhältnisses gegenseitiger Bezogenheit und Verantwortung. Genau dies ist die Botschaft der frühen Kulturen: das gemeinsame Schicksal von Mensch und Tier in einer auf Endlichkeit, zwischen den Polen von Leben und Tod, Göttlichkeit und Irdischkeit, Schmerz und Freude, Loyalität und Kampf ausgerichteten Existenz in dieser Welt. Gerade in den letzten Jahrzehnten hat sich dem gegenüber eine Deutungsweise des Mensch Tier Verhältnisses durchgesetzt, das den spirituellen Kern dieser Intimität verleugnet; an ihre Stelle rückt eine genital pervertierte Sexualität mit Nutzvieh, Großtieren und Heimtieren. Aus psychologischer Sicht hat das zoophile Mißverständnis, der sexuelle Mißbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Tieren (ebenso wie von Kindern) eine entdifferenzierende Wirkung.

Machtrituale, Omnipotenz, Kontrolle über Leben und Tod, Grenzüberschreitungen, mit all ihren seelischen und charakterlichen Abgründen - all diese im Alltagsbewußtsein verschwiegenen und verleugneten Erlebens- und Verhaltensfelder werden dem Tier gegenüber ausgelebt. Persönlichkeiten mit neurotischen Anteilen werden oft in eine Scham- und Schuld-Dynamik verstrickt, die - Suchtverhalten und zwanghaften Störungen vergleichbar - nicht zur Verhaltensveränderung führt, sondern zu einer Zunahme der Gewaltbereitschaft. Eine kurzfristige Linderung der Schuld kann nur durch zwanghaftes Ausagieren in immer extremeren Formen erreicht werden. Es ist die Pseudo-Erlösung des Täters nach der verborgen gebliebenen Tat, die Linderung des Menschen, der sein Gewissen einer Abstumpfung aussetzt.

Auch die Bagatellisierung der sodomistischen Handlungen - wie sie auch Teile der neueren psychologischen Literatur auszeichnen - ist in diesem Kontext zu sehen. Anders als die von triebpsychologisch-psychopathischen Diagnosen geprägten psychoanalytischen Tradition, werden empirisch-psychologische Arbeiten bei allem Fleiß der statistischen Auswertung doch in der Gefahr die affektiven Komponente und persönlichkeitspsychologischen Langzeitwirkungen zoophiler Handlungen zu übersehen. Die Übergange zwischen „Normalverhalten“ und sexuellem Mißbrauch, Überstimulierung und Verhaltensstörungen sind allerdings oft fließend. Das Kraulen des Bauches geht in sexuelle Stimulation über. Der Mensch benutzt das Tier, um Wünsche nach Nähe und Zärtlichkeit auszuleben, die sexueller Erregung den Weg ebnen, die nicht selten schuldhaft erlebt wird und dazu führen, das Tier im nachhinein zu bestrafen. Ein Kreislauf mit suchtähnlichen Zügen nimmt hier seinen Ausgang, denn die Scham und Schuld Problematik kann zu einem Wechselbad von Nähe und Distanz, Anlocken und Zurückstoßen, Vertrauen und Ekel führen.

Zum sexuellen Mißbrauch tritt die Züchtigung und stellvertretende Bestrafung.

Dem gegenüber muß darauf hingewiesen werden: Den unmittelbaren Schäden am Leib und an der tierlichen Persönlichkeit stehen die verheerenden Auswirkungen am Menschen gegenüber. Der Täter wiegt sich in der Gewißheit Kontrolle auszuüben, doch diese steht auf tönernen Füßen und ebnet den Weg zu abnehmender Frustrationstoleranz, die, auch dieser Aspekt ist auffällig, weiteren sexuellen Gewalthandlungen den Weg ebnet. Tiere, aber auch Kinder und Erwachsene in Abhängigkeitsbeziehungen entsprechen dem Opferprofil.

Während die Psychologie und Psychoanalyse diese Form der Perversion noch weitgehend bagatellisiert und deren destruktive und entdifferenzierende Auswirkungen schlichtweg ausklammert, läßt der neue Kommentar zum deutschen Tierschutzgesetz die seelische Dimension des sexuellen Mißbrauchs und der und nachfolgenden Traumatisierung nicht unerwähnt. Nicht nur die körperliche Versehrtheit, sondern auch Schäden finden Erwähnung. „Unter diesem Aspekt ist auch ein nicht nachweislich zu Schmerzen führender sexueller Mißbrauch eines Tieres zu diskutieren“ § 18,Rn 30.

Hier wird auch das psychologisch nachgewiesene Kontinuum von „rohen“ Handlungen, die weiteren Gewalthandlungen Tür und Tor öffnen, erfaßt. Dies legt die unter § 17, Rn 33 des Tierschutzkommentars gemachte Differenzierung nahe: „Gängige Definition ist, daß eine gefühllose Gesinnung dann vorliegt, wenn der Täter bei der Mißhandlung das notwendige als Hemmung wirkende Gefühl für den Schmerz des mißhandelten Lebewesens verloren hat, das in gleicher Weise bei jedem menschlich und verständig Denkenden sich eingestellt haben würde.“

Die in zoophilen, gerade nicht auf „Tierliebe“, sondern auf Verachtung, ja Haß des Tieres zurückgehenden Handlungen sind das Abbild einer tiefgreifenden und auch in andere Bereiche des Alltags hinein verzweigten kollektiven Empathiestörung. Sie mündet in eine affektiv und visuell demonstrierte Abstumpfung dem Opfer gegenüber, unabhängig davon, ob es sich um ein Tier, ein Kind oder einen Erwachsenen handelt.

Vor dem Objektiv des Camcorders erscheinen nämlich auch Menschen eindimensional und damit „stumm“. Dies erleichtert Übergriffe und Verhaltensweisen, die im klinischen Kontext mit psychiatrischen Diagnosen versehen würden, doch im Umgang mit Tieren als normal gelten, oder sogar - im Rahmen von Gruppenprozessen und Mutproben - als vorbildliches, nachahmenswertes Verhalten, zu dem der Täter angefeuert-, und für das er am Ende sogar bewundert wird.

Zur Zoophilie gehören daher nicht nur die extremen Formen der Perversion und des malignen Narzißmus, sondern auch die auf schizoiden Affekt-Abspaltungen beruhenden genitalen und erotischen Impulse. Dem Tier gegenüber kann diese auch in der Prostitution manifestierte Trennung von Sexualität und affektiver Bindung gewissenlos und ohne Selbstrechtfertigung ausgelebt werden, nicht zuletzt, weil dem Tier gegenüber Zärtlichkeit und Bindung ja ohnehin keine Rolle spielen, sondern von Leistungserwartungen und ästhetischen Kriterien verdrängt sind.

Dazu gehört auch, daß die Ausübung körperlicher Gewalt dem Tier gegenüber Teil des als normal bewerteten Verhaltensrepertoires im Umgang mit Tieren ist. Fixierungs- und Fesselungsmethoden gehören ebenso dazu wie das Instrumentarium von Konditionierung und Bestrafung mittels Elektroschock, Amputationen, Entfernen von Hörnern, Zähnen und Krallen, Narkotisieren, ja sogar Hypnotisieren; all dies sind akzeptierte Methoden, mit denen die Dominanz über das Tier durchgesetzt wird.

Aus psychologischer Sicht fällt überdies auf, daß der zoophile Täter nicht zwischen Phantasie und Wirklichkeit unterscheidet. Die Gewalthandlung dem Tier gegenüber erscheint als legitime Fortsetzung der Gewaltphantasie.

Neben den Kontroll- und Allmachtswünschen, neben der oft hochgradig kontaktarmen, aggressiven und mißtrauischen Haltung des Zoophilen anderen Menschen gegenüber, neben der Neidproblematik und der Verachtung des Tieres, die sich bis zum Haß - bezeichnenderweise auch auf die Sexualität des Tieres - steigern kann, fällt vor allem die mangelnde Liebesfähigkeit des zoophilen Täters auf.

„Eine sexuelle Variante wie die Homosexualität“, nennen die organisierten Zoophilen inzwischen ihre Veranlagung, die sich per Internet inzwischen mit großer Geschwindigkeit weltweit verbreitet und einen neuen Reiz des sexuellen Erlebens verspricht.

Der Begriff Zoophilie verbirgt, daß es sich hier um nichts anderes als um eine weitere Form der als Sexualität maskierten Macht über einen nicht einwilligenden „Sexualpartner“ handelt.

Zoophile verstehen sich nicht selten als Tierliebhaber verstehen, die sich dem Austausch von Zärtlichkeiten auf Gegenseitigkeit und Freiwilligkeit hingeben. Sie verweisen darauf, daß Säugetiere, einschließlich des Menschen, über die Fähigkeit verfügen selbst im Erwachsenenalter noch zu kindlichem Verhalten fähig zu sein, Zärtlichkeits- und Geborgenheitsgefühle zu empfinden, aber auch vermitteln zu können, die aufs engste mit der Kindheit und der mütterlichen Liebe verbunden sind.

Doch zoophile Täter leugnen den Unterschied zwischen körperlicher Nähe wie Streicheln und Umarmen eines Tieres und dem gewaltsamen Eindringen in den Körper des Tieres. Argumente, wie sie bereits von Pädophilen eingesetzt werden, erfahren hier eine Neuauflage etwa: „Das macht dem Kind sicherlich genauso viel Spaß wie mir.“ Oder: „Sieh mal, das Tier bietet sich dir doch richtig an, etwa weil es läufig, rollig oder rossig ist.“

Die auf Vertrauen und Zuwendung beruhende Haltung der „Liebe“ als artübergreifende Kommunikationsbereitschaft der Lebewesen wird hier ad absurdum geführt.

Zoophilie freilich ist auch Teil einer Lebenseinstellung, die heute weit verbreitet ist; der zoophile Täter spiegelt hier lediglich eine auch andernorts praktizierte und akzeptierte Haltung. Auf sie trifft die Beschreibung des Psychoanalytikers Erich Fromm zu: „Er verwandelt alles Leben in Dinge“.

Obwohl Fromm sich weder der Sodomie noch der Zoophilie widmete, treffen die von Erich Fromm als „Nekrophilie“ beschriebenen Lebenseinstellungen auf den Zoophilen zu. Der Zoophile nutzt die im Tier verkörperte Lebenszugewandtheit und Lebensfreude nicht, sondern will sie - stellvertretend am Tier - am Ende auch bei sich selbst durch die körperliche und seelische Gewalt des sexuellen Mißbrauchs pervertieren und zerstören.

Dieser nekrophilen und destruktiven Haltung stellt Fromm das Ideal der Biophilie gegenüber.

Obwohl dieses Gegensatzpaar Nekrophilie und Biophilie die Grauzonen zoophiler Handlungen nicht ausreichend berücksichtigt, eignet es sich, um die gesellschaftliche Relevanz dieses psychologischen Phänomens zu beschreiben. Als „Rache des ungelebten Lebens“ wird die nekrophile und zoophile Lebenseinstellung als Motor eines zerstörerischen Umgangs mit dem eigenen Leben und dem Leben anderer erkennbar.

 

Quelle: www.verschwiegenes-tierleid-online.de

 


 


Sodomie – Tierschutzethische und rechtsphilosophische Aspekte


von Jörg Luy

Einführung


In der Philosophie gibt es einen Zweig zur Erkundung des moralisch-korrekten Umgangs mit Tieren. Dieser Zweig der philosophischen Ethik wird als Tierschutzethik, oder kurz Tierethik, bezeichnet. Deren Frage nach moralischen Geboten und Verboten im Umgang mit Tieren ist in den letzten drei Jahrzehnten ein wachsendes Interesse entgegen gebracht worden. Infolge der durch sie stimulierten Reflexion und Diskussion des menschlichen Verhaltens gegenüber Tieren wurde auch der Gesetzgeber zunehmend aktiver. Die tierschutzrechtliche Umsetzung moralischer Normen weist in Europa seit den 1970er Jahren ein langsam, aber stetig steigendes Niveau auf. Dabei gehen den juristischen grundsätzlich ethische Normen voraus. Kurz vor dem Einsetzen dieser positiven Entwicklung wurde 1969 die Sodomie ersatzlos aus dem deutschen Strafrecht gestrichen. Die Sodomie, oder Zoophilie (wörtlich: Zuneigung zu Tieren) wie die Betroffenen selbst ihren sexuellen Kontakt zu Tieren euphemistisch nennen, stellt bis heute eine Art Tabuthema dar und ist in Deutschland nicht untersagt, solange den Tieren dabei „erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden“ sowie der Tod erspart bleiben (§17 und §18 Tierschutzgesetz). Die in der tierärztlichen Praxis bekannteren, mit absichtlicher Schmerzzufügung beim Tier verbundenen (sadistischen) Sodomieformen hingegen, sind durch das Tierschutzgesetz verboten. Aus ethischer und rechtsphilosophischer Sicht stellt sich allerdings die Frage, ob Sodomie/Zoophilie nicht doch ein generelles moralisches Problem darstellt, und ob im Falle unmoralischen Verhaltens rechtliche Sanktionen drohen sollten oder nicht.

Leidensfähigkeit


Seit Aristoteles wurde den Tieren, anders als den Pflanzen, pauschal Empfindungsfähigkeit zuerkannt, wenn auch lange Zeit ohne nennenswerte moralische Konsequenzen. Erst zwei Jahrtausende später bezweifelte René Descartes nach seinem Studium einfacher Tiere (Insekten, Würmer, Muscheln) die Richtigkeit dieser Einschätzung und formulierte daraufhin, ebenfalls unzulässig pauschalisierend, seine das gesamte Tierreich betreffende Automatenhypothese. Diese Vermutung provozierte ihrerseits Widerspruch vor allem für die höher entwickelten Tiere, denen bewusste Empfindungsfähigkeit (Beseeltheit, Leidensfähigkeit) allgemein zugestanden wurde. Infolge weiterer Pauschalisierungen ist der Streit um die Frage, welche Tiere mehr sind als bloße Automaten, ähnlich einem Jojo noch mehrere Male hin und her gegangen, und völlig geklärt ist der Grenzverlauf zwischen den automatisch agierenden und den bewusst fühlenden Lebewesen bis heute nicht. Mit der Aufklärung des 18. Jahrhunderts und ihrem Bestreben, die kirchliche Ethik durch eine für jedermann nachvollziehbare rationale Ethik zu ersetzen, hat sich auch die Einsicht verbreitet, dass moralische Pflichten nicht nur gegenüber anderen Menschen, sondern grundsätzlich auch gegenüber den bewusst fühlenden und damit leidensfähigen Tieren bestehen – selbst wenn über die Leidensfähigkeit mancher Tiergruppen noch kein wissenschaftlicher Konsens erzielt wurde. Diese Rücksichtspflicht gegenüber den leidensfähigen Tieren stellt heute eine Gemeinsamkeit fast aller tierschutzethischen Konzepte dar. In dem Bemühen auf der Seite gesicherter Erkenntnisse zu bleiben, betrachtet das heutige Tierschutzgesetz zumindest sämtliche Wirbeltiere (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien, Fische) als mit Sicherheit schmerzempfindungs- und leidensfähig.

Anthropozentrischer Tierschutz


Die Frage der tierischen Empfindungsfähigkeit war im 18. Jahrhundert noch vergleichsweise offen. Als Immanuel Kant den Tierschutz in seine Ethik aufnehmen wollte, sah er sich mit dem von Descartes aufgeworfenen Problem, bei welchen Tieren es sich bloß um Automaten handelt, konfrontiert. Für den Nachweis fremder Subjektivität gab und gibt es jedoch kein wissenschaftliches Verfahren. Kant entschied sich daher für einen Umweg: Tierquälerei sei schon deswegen unmoralisch, weil sie zu charakterlicher Abstumpfung und Verrohung beitrage, was nicht im Interesse der menschlichen Gemeinschaft liege. Über einen ähnlichen Umweg wurde dann ein knappes Jahrhundert später der Tierschutzgedanke auch in das Strafrecht des deutschen Kaiserreichs aufgenommen: Öffentliche und/oder Ärgernis erregende Tierquälerei wurde strafbar. Ethische Argumentationen zum Umgang mit Tieren aufgrund menschlicher Interessen werden als anthropozentrischer Tierschutz bezeichnet (gr. anthropos = Mensch); sie sind beispielsweise dann besonders hilfreich, wenn über das subjektive Empfinden der Tiere Unklarheit herrscht.

Pathozentrischer Tierschutz

Sobald jedoch weitgehende Einigkeit über die Leiden besteht, die bestimmte Umgangsformen den Tieren verursachen, erscheint die indirekte Argumentation unbefriedigend. Konsens über die Empfindungsfähigkeit vorausgesetzt entspricht direkte Rücksichtnahme weit besser unseren moralischen Empfindungen bzw. unserem Ungerechtigkeitsgefühl. Etwa zeitgleich mit Immanuel Kant formulierte am Ende des 18. Jahrhunderts Jeremy Bentham einen säkularen Ethikentwurf, dessen Zielsetzung darin besteht, immer das unter den gegebenen Bedingungen „größtmögliche Glück der größtmöglichen Anzahl“ herbeizuführen (Utilitarismus). Auch Bentham weicht einer eindeutigen Antwort auf die von Descartes aufgeworfene Frage aus, welche Tiere lust- und leidensfähig sind; er betont jedoch, dass gegenüber allen denjenigen Tieren, an deren Leidensfähigkeit wir nicht zweifeln, direkte moralische Pflichten bestehen. Diese Argumentationsform wird als pathozentrisch bezeichnet (gr. pathos = Leiden) und liegt z.B. dem Anfang der 1930er Jahre verabschiedeten ersten deutschen Tierschutzgesetz zugrunde. Dessen amtlicher Begründung ist zu entnehmen, dass fortan im Tierschutzrecht keine indirekten, anthropozentrischen Argumente mehr verwendet werden sollten.

Ethischer Tierschutz


Dieses rein pathozentrisch argumentierende, erste deutsche Tierschutzgesetz blieb bis 1972 in Geltung, d.h. bis drei Jahre nach der Abschaffung des Sodomie-Paragraphen im Strafrecht; dann wurde es durch die Urform des derzeitigen Tierschutzgesetzes abgelöst, welches sich seitdem am sog. ethischen Tierschutz ausrichtet. Der ethische Tierschutz ist mittlerweile zum grundgesetzlichen Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland erhoben worden. Dieser Begriff umfasst sowohl die pathozentrischen als auch wieder (bzw. zusätzlich) die anthropozentrischen Argumente. Auffälligste Neuerung dieses Gesetzes ist die Aufnahme des Tiertötungsverbotes (§ 1 und § 17 TierSchG), welches auch absolut angst- und schmerzlose Tiertötungsformen einschließt und infolgedessen zum anthropozentrischen Tierschutz zählt. (Praktisch wird das Lebensrecht allerdings größtenteils durch die Ausnahmeregelung zur „Tiertötung aus vernünftigem Grund“ außer Kraft gesetzt; Leidensminimierung, z.B. die Pflicht zur finalen Betäubung, ist selbstverständlich und bereits im Vorgängergesetz vorgeschrieben gewesen.) Ein zweites anthropozentrisches Tierschutzargument kam später mit dem – durch § 11b TierSchG ausgesprochenen – Verbot der Züchtung auf Aggressionssteigerung (primär bei sog. Kampfhundrassen) hinzu.

Notwendigkeit der Neubewertung


Beachtenswert ist, dass die Aufhebung des Sodomie-Paragraphen im Strafrecht zu einer Zeit erfolgte, als im menschlichen Umgang mit Tieren lediglich pathozentrische Argumente verwendet wurden. Folgerichtig wird die Sodomie seitdem nur dann verfolgt, wenn dem Tier nachweislich „erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden“ zugefügt werden. Mittlerweile hat sich jedoch das tierschutzethische Leitbild entscheidend verändert bzw. erweitert, und zusätzlich zu den pathozentrischen sind nun auch anthropozentrische Argumente im Tierschutzrecht nicht nur zulässig, sondern von grundlegender Bedeutung.

Für die Sodomie folgt daraus die Notwendigkeit einer Neubewertung; denn die heutige Situation ermöglicht es, zum Schutze schwer fassbarer, aber berechtigter Interessen anthropozentrische, d.h. indirekte Tierschutznormen zu formulieren. Ein generelles Sodomieverbot ließe sich heute, anders als 1969, widerspruchsfrei in das Tierschutzrecht integrieren.

Auf den ersten Blick erscheint die derzeitige, pathozentrische Schutzregelung bei sodomitischen Handlungen völlig ausreichend; denn es scheinen ja sämtliche Fälle, in denen ein Tier der Gefahr körperlicher oder seelischer Schäden ausgesetzt wird, in das Tierschutzrecht einbezogen zu sein. Dass die derzeitige Regelung in mehrfacher Hinsicht Schwachstellen aufweist, zeigt sich erst bei näherer Betrachtung.

Zum einen muss aufgrund der Kommunikationsbarriere zwischen Tier und Mensch naturgemäß unklar bleiben, wie ein sodomitischer Missbrauch vom Tier empfunden wird, solange aus tierärztlicher Sicht keine Indizien für „erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden“ auszumachen sind. In Analogie zum Menschen muss davon ausgegangen werden, dass die erhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens („Leiden“) sich nur unvollständig aus im nachhinein erhobenen, ärztlichen Befunden rekonstruieren lässt. Zum anderen können Tiere ihren Missbrauch nicht selbst strafrechtlich geltend machen, sondern sind dazu auf menschliche Hilfe angewiesen. Ihnen gegenüber besteht deshalb eine sehr weitreichende paternalistische Schutzpflicht (lat. pater = Vater), wie gegenüber Kindern oder anderen besonders schutzbedürftigen Menschen.

Der paternalistischen Fürsorgepflicht gegenüber Tieren widerspricht ganz offensichtlich die gegenwärtige rechtliche Erlaubnis zu sexuellem Missbrauch von Tieren. Dabei hat der Gesetzgeber diese Fürsorgepflicht in der Zwischenzeit wiederholt anerkannt. Beispielsweise heißt es seit 1986 in § 1 des Tierschutzgesetzes: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht wurde dann 1990 vom Gesetzgeber rechtsverbindlich festgestellt: „Tiere sind keine Sachen.“ Und durch die Änderung des Artikels 20 a des Grundgesetzes im Jahre 2002 ist der Schutz der Tiere sogar zum Staatsziel erhoben worden: „Der Staat schützt [...] die Tiere [...] durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Zur Umsetzung dieser Fürsorgepflicht müsste das Tierschutzrecht so gestaltet werden, dass die Gefahr körperlicher oder seelischer Schäden für die Tiere von vornherein minimiert ist. Dem kommt das deutsche Recht, welches derzeit nur Sodomiefälle verbietet, die nachweislich mit „erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ verbunden sind, also vor allem aus zwei Gründen nicht nach:

Die derzeitige Trennung in zulässige und unzulässige (mit „erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden“ verbundene) Sodomieformen lässt den Umstand der nur in seltenen Fällen möglichen Nachweisbarkeit von Leiden außer acht. – Die Fürsorgepflicht gebietet daher, den juristischen Grenzverlauf in praktikabler Weise neu zu fassen, z.B. durch ein generelles Sodomieverbot im Tierschutzrecht.

Die derzeitige Trennung in zulässige und unzulässige Sodomieformen berücksichtigt außerdem nicht, dass es sich bei den betroffenen Tieren a) um unmündige Wesen handelt, deren Missbrauch b) in erheblichem Umfang im Verborgenen stattfindet. – Die Fürsorgepflicht gebietet daher, Rechtsmittel einzusetzen, die „den Anfängen wehren“ und positive Ausstrahlung in die schwer kontrollierbaren Bereiche des Missbrauchs zeigen.

Quelle:  www.verschwiegenes-tierleid-online.de  

 

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